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12.07.2017 15:50

GDL: Keine Verschlechterung des Arbeitszeitgesetzes

Die GDL in NRW kritisiert den Vorstoß der CDU und FDP in NRW zur Anpassung des Arbeitszeitgesetzes. Der Schutz der Arbeitnehmer darf nicht verschlechtert werden.

CDU und FDP in NRW planen eine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes. Dabei sollen die Beschäftigten noch länger bei noch kürzeren Mindestruhepausen arbeiten. Zurzeit schreibt das Arbeitszeitgesetz vor, dass Arbeitnehmer eine Arbeitszeit von acht bis maximal zehn Stunden pro Tag in der Regel nicht überschreiten dürfen. Nach Feierabend haben Beschäftigte außerdem einen Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von elf Stunden. Nun soll das deutsche Arbeitszeitgesetz auf die niedrigere europäische Norm reduziert werden. Diese sieht eine maximale wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden vor. Vorgaben zur täglichen Arbeitszeit gibt es überhaupt nicht.

Arbeitnehmer wollen konkrete Regelungen zur maximalen Arbeitszeit

"Es ist schon eine Geschichte aus dem Tollhaus, dass es nun die Arbeitnehmer sein sollen, die vor den zu engen Fesseln des Arbeitszeitgesetzes geschützt werden müssten“, so der GDL-Bezirksvorsitzende NRW Sven Schmitte. So macht sich der Verband Metall NRW angeblich Sorgen, wenn Arbeitnehmer, die mal abends ihre E-Mails abrufen und beantworten, „mit einem Bein in der Illegalität" stünden, wenn sie die elfstündige Ruhepause nicht einhielten. Es sind jedoch Arbeitgeber und Parteien, denen die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes nicht passen, die eine Hyperflexibilisierung der Arbeitszeit erschweren. Schmitte: „Jedoch sind es gerade die Arbeitnehmer, die aufgrund der steigenden Flexibilisierung die konkreten Regelungen zur maximalen Arbeitszeit, die klaren Pausenvorschriften und die Regelungen zu Mindestruhezeiten zum Schutz ihrer Erholung und der Abgrenzung von Arbeit und Freizeit dringend benötigen."

Verstöße müssen aufgedeckt und geahndet werden

Die GDL in NRW nimmt es mit Erstaunen war, dass der NRW-FDP-Generalsekretär Johannes Vogel auf „millionenfache Verstöße“ gegen die Regelungen des Gesetzes mit einer Absenkung der Schutznormen selbst reagiert, statt die Verstöße konsequent aufzudecken und zu ahnden. Schließlich gibt es Gesetze, die gerade in den Bereichen der geplanten Änderungen sogar Straf- und Bußgelder vorsehen. Schmitte: „Das wäre ja so, als würde man dem Problem der illegalen Autorennen begegnen, indem man die Geschwindigkeitsbegrenzungen in den Städten aufhebt. Das kann also nicht das richtige Fazit aus der Erkenntnis des FDP-Generalsekretärs sein.“

Grenzen gegen Dauererreichbarkeit durch Digitalisierung

Die GDL in NRW erkennt auch nicht, dass Arbeitnehmer lockerere Grenzen bei den maximalen Arbeits-, Ruhe- und Pausenzeiten fordern. Ganz im Gegenteil führt die zunehmende Dauererreichbarkeit durch die steigende Digitalisierung dazu, dass Arbeitnehmer der klaren Grenzen des Arbeitszeitgesetzes zum eigenen Schutz mehr denn je bedürfen und diese auch klar einfordern. In Tarifverträgen werden sogar über das Arbeitszeitgesetz hinaus klare Regeln zur Abgrenzung von Arbeits- und Freizeit von den GDL-Mitgliedern gefordert und von der GDL umgesetzt. „Der Wille der Arbeitnehmer entspricht somit ganz und gar nicht dem Wunschgedanken von CDU und FDP sowie einigen Arbeitgebern in NRW“, so der Bezirksvorsitzende.

Die GDL NRW fordert die neue Landesregierung auf, die geplante Initiative zum Arbeitszeitgesetz zum Schutz von Sicherheit, Gesundheit und Familie der Arbeitnehmer fallen zu lassen.

Quelle: http://www.gdl.de/Bezirk-NRW/Pressemitteilung-1499268385

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