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Arbeitszeitverkürzung ist für Arbeitgeber auch bei Lohnausgleich fast kostenneutral

Wer kürzer arbeitet, z. B. 6 statt 8 Stunden, ist ausgeruhter, weniger erschöpft, kann sich besser konzentrieren und arbeitet deshalb produktiver. Schätzungen gehen von einem Produktivitätszuwachs von etwa 20 % bei Teilzeit gegenüber Vollzeit aus.

Ebenso verringern sich die arbeitsbedingten Fehlzeiten bei kürzeren Arbeitszeiten. Arbeitsmedizinische Studien (Prof. Nachreiner, Universität Oldenburg): Zum Zusammenhang von langer Arbeitszeit und Häufigkeit betriebsbedingter Unfälle und Erkrankungen, in „Mehr arbeiten - weniger leben“ , Bremen 2009, Arbeitnehmerkammer) haben nachgewiesen, dass ab der 8. Arbeitsstunde die Zahl berufsbedingter Unfälle und Erkrankungen dramatisch zunimmt. Durch kürzere Arbeitszeiten spart ein Arbeitgeber die ausfallbedingten Kosten.

Produktivere Arbeit, d. h. mehr Produkt pro Zeiteinheit, und weniger krankheitsbedingte Kosten bilden den Gegenwert für einen weitgehenden Lohnausgleich.
Dieser wäre für den Arbeitgeber fast kostenneutral.

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