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Arbeitszeitverkürzung für untere und mittlere Lohngruppen nur mit Lohnausgleich möglich

Viele Menschen mit geringem Einkommen sind gegen Arbeitszeitverkürzung, weil sie dadurch Lohnkürzung befürchten. Dies wäre aber nur bei Arbeitszeitverkürzung ohne Lohnausgleich der Fall.

Die Einkommen unterer Lohngruppen sind so gering, dass für sie Arbeitszeitverkürzung nur mit vollem Lohnausgleich in Frage kommt. Wir haben in Deutschland inzwischen so viele Geringverdienende, dass fast 1 Million Vollzeitbeschäftigte mit Hartz IV aufstocken müssen.

Mittlere Lohngruppen brauchen mindestens einen Teillohnausgleich.
Höhere Lohngruppen könnten – je nach Branche – auch auf einen Lohnausgleich verzichten.

Die Bereitschaft dazu ist durchaus vorhanden. In einer Befragung der Arbeitnehmerkammer Bremen antworteten auf die Frage, ob sie bereit wären, 30 Stunden ohne Lohnausgleich zu arbeiten, wenn dadurch Arbeit für alle ermöglicht würde, 2/3 aller Befragten mit ja, von den gut verdienenden Führungskräften sogar 75 % (Arbeitnehmerkammer Bremen, Umfrage 2004 zur Lage der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Lande Bremen).

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