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Arbeitszeitverkürzung bedeutet Lohnerhöhung für Teilzeitbeschäftigte

Viele Teilzeitbeschäftigte sind gegen Arbeitszeitverkürzung. Sie befürchten, bei einer Arbeitszeitverkürzung noch weniger Stunden arbeiten zu müssen und dadurch noch weniger zu verdienen.

Dies stimmt nicht:
wenn die Normalarbeitszeit verkürzt wird, z. B. von 39 auf 38 Stunden, wird in der Regel den Teilzeitbeschäftigten überlassen, ob sie mit ihrer bisherigen Stundenzahl, z. B. 19,5 Stunden bei einer Halbtagsstelle, weiterarbeiten wollen, oder ob sie ihre Arbeitszeit an die neue Vollzeitnorm anpassen, d. h. jetzt 19 Stunden arbeiten wollen.

Bleiben sie bei ihrer bisherigen Stundenzahl, so erhöht sich ihr Lohn, weil sie jetzt nämlich nicht mehr 19,5 Neununddreißigstel (19,5/39) sondern 19,5 Achtunddreißigstel (19,5/38) arbeiten. D. h. mit 19,5 Stunden ist ihr Anteil an der Normalarbeitszeit von 38 Stunden jetzt größer als vorher an der Normalarbeitszeit von 39 Stunden, und dementsprechend steigt auch ihr Lohn.

Gibt es eine Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich (für die unteren Lohngruppen, in denen die meisten Teilzeitbeschäftigten arbeiten, unerlässlich), so bleibt auch bei einer proportionalen Verkürzung der Teilzeitarbeit auf z. B. 19 Stunden der Lohn gleich, d.h. der Stundenlohn erhöht sich.

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