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Arbeitszeitverkürzung schafft Arbeitsplätze

Arbeitszeitverkürzung verhindert Arbeitsplatzabbau. Aber kürzere Arbeitszeiten schaffen auch neue Arbeitsplätze.

Heute arbeiten viele Beschäftigte in Vollzeitjobs mehr als sie eigentlich wollen. Manchmal sind es 42 Stunden-Wochen und mehr, dazu kommen oft Überstunden (davon die Hälfte nicht einmal bezahlt). Auf der anderen Seite gibt es viele Beschäftigte, die unfreiwillig Minijobs oder Teilzeitjobs erledigen, aber gerne länger arbeiten würden. Und: Es gibt Millionen Arbeitslose, die überhaupt gerne arbeiten würden. Die einen werden krank von zu viel Arbeit – die anderen wegen Hartz IV.

Um die Potenziale zur Arbeitszeitverkürzung bei den Vollzeitbeschäftigten dafür zu nutzen (einer Umfrage der Uni Flensburg zufolge wollen 54 % der Vollzeitbeschäftigten ihre Arbeitszeit verkürzen (Grötzinger u.a., Arbeitszeitwünsche, in: WSI-Mittteilungen 2/2008), müssen Regelungen des Lohn- und Personalausgleiches getroffen werden. Ein erfolgreiches Beispiel dafür ist der Beschäftigungsförderungs-Tarifvertrag der Metallindustrie Niedersachsens, wo Beschäftigte mit 70 % (obere Lohngruppen), 80 % (mittlere), 90 % (untere) Lohn- und Rentenbeitragsausgleich ihre Arbeitszeit verkürzen konnten und dafür Arbeitslose auf die freiwerdenden Stellenanteile eingestellt wurden (Karsten Reinecke, Der Beschäftigungs-TV in der niedersächsischen Metallindustrie, in: „Weniger ist mehr“ - Aktuelle Modelle gelungener Arbeitszeitverkürzung, Arbeitnehmerkammer Bremen, 2008).

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