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Arbeitszeitverkürzung muss nicht Arbeitsverdichtung bedeuten

Arbeitsverdichtung, also das Leisten von mehr Arbeit im gleichen Zeitraum, hat durch Rationalisierung in den Betrieben immer mehr zugenommen. Die Personalstärke wird zurückgefahren, Arbeitsabläufe werden beschleunigt und zu betreuende Arbeitsbereiche vergrößert. Diese Entwicklung zu einem verdichteten Arbeitsalltag wurde durch die Einführung der 35-Stundenwoche teilweise noch verstärkt.

Deswegen wird oft argumentiert, Arbeitszeitverkürzung hätte sowieso nur Arbeitsverdichtung zur Folge. Am Ende würde nur die gleiche Arbeit in kürzerer Zeit geleistet und noch dazu mit weniger Geld entlohnt.

Damit dies nicht eintritt, muss mit einer Arbeitszeitverkürzung immer gleichzeitig auch die Menge der zu erbringenden Leistung der Arbeitnehmer/innen vereinbart und die Personalstärke entsprechend aufgestockt werden.

Deshalb müssen im Zuge einer Arbeitszeitverkürzung Vereinbarungen zum Leistungspensum, zu Maschinenbesetzung, Projektlaufzeiten und Personalstärke getroffen werden, die gewährleisten, dass es nicht zu einem falschen Ausgleich der Arbeitszeitverkürzung durch Arbeitsverdichtung, sondern zu einem beschäftigungswirksamen Personalausgleich kommt. Ein geeignetes Instrument dazu sind z. B. Ampelkonten, bei denen ab einer bestimmten Menge kontinuierlicher Plusstunden auf einem Arbeitszeitkonto (Gelb) Verhandlungen mit Abteilungsleitung und Betriebsrat zum Abbau dieser Stunden aufgenommen werden müssen und es ab einer definierten höheren Zahl (Rot) zu Neueinstellung kommen muss. In die Planung der Personalbemessung müssen Vertreter der Arbeitnehmer/innen, wie der Betriebsrat mit einbezogen werden, um so die Interessen der Mitarbeiter/innen zu vertreten. So kann eine erfolgreiche Arbeitszeitverkürzung ohne Arbeitsverdichtung gelingen.

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